Die Stadt Friedrichshafen (56 000 Einwohner) plant im Ortsteil Fischbach die Errichtung eines Thermalbades. Am geplanten Standort befindet sich zur Zeit das Fischbacher Frei- und Seebad.
In Saulgau, Bad Schussenried, Aulendorf, Bad Waldsee, Meersburg und Konstanz bestehen bereits mehr oder wenig große Thermalbäder. Das Bad in Meersburg soll vergrößert werden und die Stadt Überlingen plant ebenfalls den Bau einer Thermalbadeinrichtung. Das Gelände auf dem sich derzeit das Fischbacher Frei- und Seebad befindet, und auf dem das zukünftige Thermalbad gebaut werden soll, befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet.
Der bisherige Planungsverlauf stellt sich ungefähr wie folgt dar:
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Am 17.2.1998 wurde im in einer nicht-öffentlichen Sitzung den Gemeinderatsmitgliedern die Bauabsicht, sowie ein Bädergutachten vorgestellt. |
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Im Verlauf des Jahres 1998 wurden in mehreren öffentlichen Sitzungen Grundsatzbeschlüsse für die Ausschreibung des Thermalbades festgelegt (z.B. am 11.5.1998: Ausschreibbedingungen, Preisgestaltung des zukünftigen Bades, Beibehaltung des Uferweges, maximale Höhenentwicklung der Gebäude usw). |
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Am 10.2.1999 findet im Gemeinderat eine nicht-öffentliche Vorberatung über die eingegangenen Planungsentwürfe verschiedener Investoren statt. |
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Am 15.3.1999 wird vom Gemeinderat beschlossen das (von Designer Colani entworfene) Konzept des Schweizer Investors Kurt Eich zur Grundlage der weiteren Planungsüberlegungen zu machen. Für den Entwurf stimmten CDU und FWV (Freie Wähler Vereinigung), dagegen ÖDP, Grüne und die meisten SPD Räte. |
Das Frei- und Seebad liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Es liegt ein alter Bebauungsplan für dieses Gebiet vor, der u.a. zusätzlich zu dem bisher bebauten Gelände die spätere Einrichtung einer Eislaufbahn vorsah. Nach heutigen Maßstäben des Landschaftsschutzes wäre ein solcher Bebauungsplan nicht mehr genehmigungsfähig. Zur Zeit wird die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung:
- wird der Bebaungsplan für rechtmäßig erklärt, könnte das zukünftige Thermalbad (sofort oder durch spätere Erweiterungen) sogar noch über die bishlang bebaute Fläche hinausgehen, da der Altbebauungsplan weitere Fläche zur Bebeauung freigibt.
- wird der Bebauungsplan für ungültig erklärt, so wird es komplizierter. Solange das Gelände Teil eines Landschaftsschutzgebietes ist, kann nach heutigen Maßstäben kein Bebauungsplan genehmigt werden, der den Thermalbadbau ermöglichen würde. Die Stadt Friedrichshafen kann allerdings bei der unteren Naturschutzbehörde (=Amt für Umweltschutz im Landratsamt) die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes beantragen, so daß ein neuer (möglicherweise über den alten Plan hinausgehenden) Bebauungsplan erstellt werden kann. Vorraussetzung dafür ist ein berechtigtes Interesse der Stadt Friedrichshafen und die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. Deren Entscheidung erfolgt allerdings nicht nur nach "Naturschutzkriterien", sondern auch auf politischer Ebene. Im Zweifelsfall ist der Landrat (als oberster Verwaltungschef im Landratsamt) der Naturschutzbehörde gegenüber weisungsbefugt und hat damit das letzte Wort.
Das Projekt ist umstritten und es gibt eine Menge Personen, die sich grundsätzlich zum Thema Thermalbad, zum Standort, zum Planungsablauf oder zur Art der Bürgerbeteiligung zu Wort melden.
Damit Du weißt, um was es eigentlich geht, stellen wir Dir zunächst den sogenannten "Colani-Entwurf" vor.
Danach kannst Du einen Blick auf die verschiedenen Meinungen der beteiligten Interessensgruppen werfen.
Themen der Dokumentation
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